Schulvorstand

Der Schulvorstand ist ein wichtiges Entscheidungsgremium der eigenverantwortlichen Schule, welches sich zur Hälfte aus Lehrkräften und zur Hälfte aus Erziehungsberechtigten zusammensetzt.

Vorsitzende: Frau Meyer (Schulleiterin)


Worüber entscheidet der Schulvorstand (Auszug aus: § 38 a Abs. 3 und 4 NSchG)?
Der Schulvorstand entscheidet u.a. über
– den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin,
– die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
– die Ausgestaltung der Stundentafel,
– Schulpartnerschaften,
– Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
– Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
– Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
– Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
– Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d. h. Selbstevaluation).
Außerdem macht der Schulvorstand einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. (Die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Benehmen mit dem Schulvorstand.)

Weitere Informationen zur eigenverantw. Schule und Schulvorstand:
www.mk.niedersachsen.de

(Stand: 08.02.2024)